Klage gegen die Berliner MieterGemeinschaft

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21/08/2014 von bmgwatch

Seit dem Sommer läuft vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen die Berliner MieterGemeinschaft. Gegenstand der Klage sind die Vereinbarkeit der Rechtsberatertätigkeit mit einem Delegiertenmandat, die Frage der Genehmigungspflicht von selbstgegründeten Bezirksgruppen durch die Vereinsgremien und deren Kontrolle durch das Mieterecho und die Durchführung von Wahlen in allen Bezirken. Die Klage wird von zwei Delegierten aus dem Bezirk Prenzlauer Berg und (inzwischen ehemaligen) Rechtsberater_innen des Vereins geführt und von einem Teil der Rechtsberater_innen der MieterGemeinschaft gestützt.

Vorgeschichte

Die Berliner MieterGemeinschaft ist ein Verein wie jeder andere. Die Vereinsmitglieder bestimmen innerhalb der satzungsmäßigen Ziele die Schwerpunkte der Arbeit und die inhaltliche Zielrichtung des Vereins, aber auch über die Verwendung der Einnahmen und Ausgaben. Die Umsetzung erfolgt durch den Vorstand, die beim Verein beschäftigten Mitarbeiter_innen und Dienstleister_innen. Da unser Verein jedoch eine Größe von knapp 24.000 Mitgliedern hat, kann es kaum eine direkte Beteiligung aller Mitglieder geben. Daher werden auf Mitgliederversammlungen in den Berliner Altbezirken Delegierte gewählt, die dann im Delegiertenrat – dem höchsten Gremium des Vereins – die entsprechenden Entscheidungen treffen. Ohne solche Wahlen in den Bezirken sind die dort lebenden Mitglieder nicht vertreten. Diese Wahlen müssen vom Vorstand einberufen und durchgeführt werden. Dies ist in einigen Bezirken schon seit über 20 Jahren, in den meisten seit über 15 Jahren nicht mehr geschehen. Derzeit sind daher von 46 Mandaten nur 11 besetzt. Ein Interesse an der Durchführung von Wahlen besteht von Seiten des Vereins offenbar nicht.

Konflikt BMG – Rechtsberater_innen

Die Rechtsberater_innen haben sich vor ca. drei Jahren an den Vorstand schriftlich mit der Bitte gewandt, die Serviceleistungen für die Mitglieder zu verbessern. Gleichzeitig haben Sie Fragen nach den vereinsdemokratischen Strukturen und zur öffentlichen Wahrnehmung der Berliner Mietergemeinschaft in der Stadt gestellt. In einer folgenden Diskussion im Oktober 2011 wurden von der Führung unseres Vereins einige Anregungen zum Mitgliederservice aufgenommen. Allerdings wurde den Rechtsberater_innen die Kompetenz abgesprochen, Vorschläge zur Verbesserung der Vereinsdemokratie zu machen. Eine Diskussion verbat man sich.

Nachdem die neu gebildete Bezirksgruppe Prenzlauer Berg die Durchführung von Wahlen geforderte hatte, tagte dann Anfang 2013 nach einem Jahrzehnt endlich wieder der Delegiertenrat. Unter anderem waren Carola Handwerg und Henrik Solf als Delegierte für Prenzlauer Berg gewählt worden. Sofort wurde die Frage aufgeworfen, ob Anwält_innen überhaupt Delegierte sein dürften. Offen wurde im Delegiertenrat überlegt, wie man das Engagement der Rechtsberater_innen im Verein beschneiden könne. Auch das Engagement anderer dem Mieterecho und seinem Umfeld nicht zugehöriger Personen wurde deutlich missbilligt. Eine inhaltliche Diskussion fand allerdings nicht statt.

Stattdessen gab die Mehrheit des Rumpfdelegiertenrats ohne Anhörung der Betroffenen ein juristisches Gutachten in Auftrag, das die Vereinbarkeit eines Delegiertenmandats mit der Tätigkeit als Rechtsberater_innen klären sollte. Die Einholung von juristischen Gutachten über mietrechtliche, baurechtliche Fragen, die inhaltliche Arbeit betreffend gab es unseres Erachtens in den letzten zwanzig Jahren nicht, obwohl dies gerade in den täglichen Auseinandersetzung mit Vermietern, Investoren, Behörden oft ungemein hilfreich wäre. Dass nun für ein solches Gutachten Geld da ist, ist bemerkenswert. Dieses „Gutachten“ kam zu dem für den Vorstand gewünschten Ergebnis, ist inhaltlich allerdings kaum haltbar und basiert zum Teil auf falschen und unvollständigen Tatsachen.

Danach konnten auf der nächsten Sitzung des Delegiertenrates auf Antrag der Mehrheitsdelegierten zwei Beschlüsse gefasst werden:

  • Unvereinbarkeit von Delegiertenmandat und Beratungstätigkeit
  • Genehmigungspflichtigkeit neuer Bezirksgruppen durch den Vorstand und den Delegiertenrat, Betreuung durch das Mieterecho.

Gleichzeitig wurde der Antrag der Delegierten aus dem Prenzlauer Berg auf Durchführung von Wahlen in allen Bezirken abgelehnt.

Die Macht des Vorstandes sollte gesichert werden:

Bezirksgruppenbeschluss

Eigentlich ist unser Verein zutiefst basisdemokratisch. Satzungsmäßig erfolgt die Willensbildung von unten nach oben. Die Mitglieder sollen sich lokal in den Bezirksgruppen engagieren, dort Delegierte wählen, die ihre Interessen vertreten. Seit Jahren sind die Bezirksgruppen faktisch tot. Dabei soll es auch bleiben, um so zu verhindern, dass sich auf Bezirksebene eine Opposition bildet.

Nach dem Beschluss des Delegiertenrates sollen zukünftig die Bezirksgruppen ihre Tätigkeit beim Vorstand anzeigen müssen, sie sollen von dem Mieterecho betreut werden und erhalten erst nach einem halben Jahr durch einen Beschluss des Delegiertenrates ihre vollen satzungsmäßigen Rechte. Dieser Beschluss richtete sich konkret gegen eine in den Bezirken Schöneberg, Steglitz, Tiergarten und Wilmersdorf gegründete Bezirksgruppe, die den Vorstand aufgefordert hatte, in diesen Bezirken Wahlen durchzuführen. Begründet wird der Beschluss unter anderem damit, dass man verhindern möchte, dass die MieterGemeinschaft von Nazis unterwandert werde. Tatsächlich stellt dieser Beschluss auch eine Reaktion auf die Wahlen im Prenzlauer Berg dar, die aus Sicht des Vorstandes der Grund allen Übels darstellt. Dieser Beschluss ist in der öffentlichen Diskussion bisher kaum wahrgenommen worden, obwohl er noch viel deutlicher zeigt, worum es dem Vorstand eigentlich geht: Den Ausschluss kritischer Mitglieder von der Beteiligung an Vereinsentscheidungen. Dieser Beschluss trifft im Übrigen nicht nur die Anwält_innen, sondern alle Mitglieder, die nicht in Friedrichshain, Neukölln, Kreuzberg oder Prenzlauer Berg wohnen.

Unvereinbarkeitsbeschluss

Hinzu kommt der viel diskutierte Unvereinbarkeitsbeschluss. Durch ihn soll die Beteiligung der Rechtsberater_innen an den Belangen ihres Vereins unterbunden werden. Begründet wird dies vor allem mit der Trennung von Amt und Mandat, eine populäre aber hier gänzlich ungeeignete Begründung. Tatsächlich waren in den 80er und 90er Jahren zahlreiche Berater_innen selbstverständliche Mitglieder des Delegiertenrats und des Vorstands zumindest für die letzten 15 Jahre für die Rechtsberaterinnen ausgeschlossen werden, denn in dieser Zeit gab es keinen Delegiertenrat. Ein negativer Anlass fehlt insofern.

Entschieden gegen den Beschluss spricht allerdings der Umstand, dass die Autoren des Mieterechos, die den Beschluss zur Unvereinbarkeit getroffen haben, selbst Honorare vom Verein erhalten und in den letzten Jahren – sogar ohne die erforderlichen Beschlüsse – zumindest zum Teil von dem Verein gelebt haben. Mittlerweile sitzt der Chefredakteur und Autor, der maßgeblich an der Auswahl von Beiträgen und Autor_innen beteiligt ist und die entsprechenden Jobs verteilt, sogar im Vorstand. Gudrun Bahn, jahrelang einziger Vorstand, hat sich in den 90er Jahren über einen umstrittenen Delegiertenratsbeschluss ebenfalls ein Honorar bewilligen lassen. Ob sie nach wie vor honoriert wird, ist unklar, eine rechtliche Grundlage hierfür wäre nach Ablauf der offiziellen Amtszeit im Jahr 1999 zumindest fraglich.

Gegen einen Ausschluss der Rechtsberater­_innen sprechen aber auch sachliche Gründe. Sie erfahren durch ihre Beratungstätigkeit tagtäglich von den Problemen der Mitglieder. Von daher ist ihr Engagement – nicht nur ihr juristisches Wissen – in einer Mieter_innenorganisation unersetzbar und genauso wichtig wie das Engagement von aktiven Mieter_innen, Journalist_innen, stadtpolitisch Interessierten und Funktionär_innen. Vor diesem Hintergrund kann sich unser Verein nicht den „Luxus“ erlauben, diese von der Entscheidungsfindung auszuschließen. Aktuell diente der Unvereinbarkeitsbeschluss jedoch lediglich dazu, Henrik Solf und Carola Handwerg als Delegierte auszuschalten.

Klage

Das Skandalöse an diesen Beschlüssen ist die Art und Weise, wie sie zustande gekommen sind. Es gab weder eine öffentliche noch eine vereinsinterne Diskussion. Der Delegiertenrat hat sich in den letzten zwei Jahren nur damit beschäftigt, Kritiker_innen ruhig zu stellen und Vorkehrungen gegen demokratische Veränderungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Teil der Rechtsberater_innen entschlossen, diese Beschlüsse juristisch anzugreifen. Denn recht schnell war klar, dass sich der Vorstand durch die Proteste keinesfalls von seinem Vorhaben abbringen lassen wird. Die fortgesetzte Beschneidung der Mitgliederrechte rückgängig zu machen, ist Sinn und Zweck dieser Klage. Mit Hilfe des Gerichts werden aber nicht nur die Beschlüsse angefochten, sondern sollen auch die Wahl von Delegieren in allen Bezirken erzwungen werden. Denn nur so ist es möglich, unseren Verein wieder handlungsfähig und zu einer schlagkräftigen Berliner Mieter_innenorganisation zu machen.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung der Klage wurde auf den 19. September 2014, 10.00 Uhr festgesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Update: Der Verhandlungstermin wurde auf Antrag des Beklagten auf den 12. Dezember 2014, 10.15 Uhr verlegt! Saal 145, Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

5 Kommentare zu “Klage gegen die Berliner MieterGemeinschaft

  1. […] Nun wird die Auseinandersetzung beim Landgericht fortgeführt, das hoffentlich bald über die Klage gegen die Berliner Mietergemeinschaft e.V. entscheiden […]

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  2. […] die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Berliner MieterGemeinschaft gibt es nun einen neuen […]

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  3. […] Beschlüsse wurden bereits am 04.04.2014 und 27.06.2014 vom nicht be­schluss­fä­higen Delegiertenrat gefällt und vom Landgericht für nichtig […]

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  4. […] um 11.15 Uhr im Raum III/349, Eißholzstr. 30-33, 10781 Berlin die Berufungsverhandlung in dem Rechtsstreit Berliner Mietergemeinschaft e.V. ./. Solf u.a. […]

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  5. […] immer wieder gezeigt. Erst neulich wurde ein deutliches Signal gesendet: die umstrittenen Beschlüsse, vom Landgericht in erster Instanz für nichtig erklärt, wurden dieses Jahr erneut vom […]

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