Das Urteil

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03/07/2015 von bmgwatch

Das Urteil ist da! Das Landgericht stellt fest, dass die Beschlüsse des Delegiertenrats vom 04.04.2014 und 27.06.2014 nichtig sind.

Aus der Begründung des Gerichts (die Hervorhebungen im Text sind von uns):

Beschlussfähig ist der Delegiertenrat nach § 10 Abs.5 Satz 1 mithin dann, wenn mindestens 23 Delegierte (die Hälfte der satzungsgemäßen Delegierten) anwesend sind. […] Denn nach den Vorgaben in § 10 Abs.5 Satz 1 geht das Statut jedenfalls davon aus, dass der Delegiertenrat zur Erreichung der Beschlussfähigkeit zumindest über die Hälfte der satzungsgemäßen Delegierten, mithin 23 Personen, verfügen muss. Dies ist auch mindestens erforderlich, um dem Demokratieprinzip und dem Erfordernis der gleichmäßigen Vertretung aller Mitglieder zu genügen. Unterschreitet die Anzahl der Delegierten diese Zahl, fehlt dem Delegiertenrat jede Legitimation, die Interessen der Vereinsmitglieder zu repräsentierten und zu vertreten.“

„Der Auffassung des Beklagten, dass die Beschlussfähigkeit der Wiederholungsversammlung – unabhängig von der Anzahl der noch vorhandenen satzungsgemäßen Delegierten – stets anzunehmen sei, kann nicht beigetreten werden. Denn dies bedeutete letztlich, dass auch durch nur ein oder zwei satzungsgemäße Delegierte die Geschicke des Beklagten bestimmt werden könnten.“

„Soweit der Beklagte […] die Auffassung vertritt, dass die Wahl der Delegierten das Bestehen einer Bezirksgruppe im Sinne von § 9 voraussetze und daraus schlussfolgert, dass mangels solcher Gruppen in einer Vielzahl von Altbezirken, Beschlüsse durch die Delegierten der (wenigen) Bezirke, in denen solche Bezirksgruppen vorhanden sind, getroffen werden könnten, geht er fehl. Es ergibt sich bereits nicht aus der Satzung, dass eine Bezirksgruppe für die Wahl von Delegierten auf bezirklichen Mitgliederversammlungen vorhanden sein müsste.[…] Vielmehr ist in § 8 Abs. 1 der Satzung – ohne weitere Voraussetzungen – eindeutig bestimmt, dass die Delegiertenwahl mindestens alle 2 Jahre stattfindet.“

Es besteht auch sonst weder eine gesetzliche noch satzungsgemäße Grundlage, die Vereinsmitglieder aus jenen Bezirken, in denen sich – aus welchen Gründe auch immer – keine Bezirksgruppen gebildet oder ggf. wieder aufgelöst haben, dadurch von der Mitbestimmung im Verein auszuschließen, dass in diesen Bezirken keine bezirklichen Mitgliederversammlungen durchgeführt und keine Delegierten gewählt werden.“

„Nach der Aufstellung des Beklagten zu den Mitgliederzahlen entfielen im Dezember 2014 von 24.296 Mitgliedern auf die Bezirke Neukölln, Kreuzberg, Prenzlauer Berg und Friedrichshain insgesamt 11.849 Mitglieder. Lediglich für diese Bezirke sind Delegierte gewählt und mithin die Mitglieder an der Entscheidungsfindung bei dem Beklagten – indirekt – beteiligt. Die übrigen 12.447 Mitglieder, d.h. die Mehrheit der Mitglieder des Beklagten in allen übrigen Bezirken, in denen keine Delegierten gewählt wurden, sind nicht repräsentiert und vertreten. Auch unter diesem Gesichtspunkt hat die Beschlussfassung des Delegiertenrats keine Legitimität.

Soweit der Beklagte auf die Schwierigkeiten des Delegiertenrats und die Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung der Mitglieder, etwa durch Einberufung einer Vollversammlung verweist, spielt dies für die rechtliche Beurteilung keine Rolle. Dies sind vielmehr Gegebenheit, mit denen jeder Verein mit einer Vielzahl von Mitgliedern umzugehen hat.“

8 Kommentare zu “Das Urteil

  1. Frank M. sagt:

    Das Gericht hat sich nicht inhaltlich mit den Beschlüssen auseinandergesetzt. Es bleibt also weiter offen, ob das Vorgehen an sich okay war. Gescheitert sind die Beschlüsse nur wegen der mangelnden Anzahl an Delegierten. Wäre diese okay und hätten diese so beschlossen, wäre möglicherweise alles in Ordnung gewesen und das Demokratieargument von uns vom Tisch…

    Ansonsten sehe ich vor allem eine nicht unerhebliche Klageabweisung und die Feststellung, dass Bahn Vorstand ist und damit die Kündigungen von Corala und Henrik wirksam sind. Ein Misserfolg und für den haben wir nun so lange gekämpft? Ich bin sehr traurig.

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  2. […] Bahn hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung […]

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  3. […] und 12), dass Henrik Solf als Delegierter auftrete, ohne ein Mitglied der BMG e.V. zu sein. Auf den Hinweis des Landgerichts, dass einige hundert Mitglieder der BMG e.V. außerhalb Berlins wohnen (362 in Deutschland, 260 im […]

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  4. […] wie vor zwei Jahren. Damals wie heute ist er nicht Vereinsvorstand, das hat das Landgericht festgestellt, und das Vereinsregister verweigert die Eintragung, trotzdem fühlt er sich weiterhin berufen, als […]

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  5. […] am 04.04.2014 und 27.06.2014 vom nicht be­schluss­fä­higen Delegiertenrat gefällt und vom Landgericht für nichtig erklärt. Nun sollen sie wiederholt werden. Es wird in der Einladung darauf […]

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  6. […] warum der „Vorstand“ der BMG e.V. in den letzten zwei Delegiertenratsitzungen die vom Landgericht für nichtig erklärten Beschlüsse hat noch zwei mal beschließen lassen. Lässt sich das Kammergericht davon […]

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  7. […] gezeigt. Erst neulich wurde ein deutliches Signal gesendet: die umstrittenen Beschlüsse, vom Landgericht in erster Instanz für nichtig erklärt, wurden dieses Jahr erneut vom beschlussunfähigen […]

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  8. […] Urteil des Landgerichts ist hiermit rechtskräftig und die Beschlüsse des Delegiertenrats nichtig. Wir sind gespannt, wie […]

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