Vereinsregister fordert Wahlen
316/10/2014 von bmgwatch
Eine schallende Ohrfeige hat das Vereinsregister jüngst dem amtierenden Vorstand verpasst. Dieser hatte versucht, das Ergebnis der „Vorstandswahl“ vom Mai 2014 eintragen zu lassen. Dem war der leider kürzlich verstorbene Rechtsanwalt Roland im Auftrag von Carola Handwerg und Henrik Solf entgegengetreten. Das Vereinsregister schließt seiner Auffassung an, dass diese Wahl unzulässig war. Der Verein wird nun aufgefordert, innerhalb der nächsten sechs Monate Wahlen in allen Bezirken durchzuführen. „Sollte Frau Bahn – als verbliebenes Vorstandsmitglied (§ 12 Abs. 3 der Satzung) nicht ihre Bereitschaft binnen 3 Wochen zur zeitnahen Organisation satzungsgemäßer Delegiertenwahlen für den Delegiertenrat über die bezirklichen Mitgliederversammlungen dem Registergericht gegenüber erklären, so bleibt dem Gericht nur noch die beantragte Bestellung des Notvorstandes vom 16.06.2014 (von Rechtsanwalt Jürgen Roland) zu realisieren.“
Wow und ich dachte ernsthaft, dass ihr die Wahrheit sagt, wenn ihr schreibt, ihr wollt den Verein nicht übernehmen. Nun zeigt ihr euer wahres Gesicht.
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Tu nicht so naiv. Die Frage ist, wofür „sie“ den Verein „übernehmen“ wollen und dann was darauf werden sollte; und wozu die jetzige Vorstand, die BMG weiterhin so kontrollieren will, als sei der Verein ihr persönlich gehören würde.
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[…] Damals wie heute ist er nicht Vereinsvorstand, das hat das Landgericht festgestellt, und das Vereinsregister verweigert die Eintragung, trotzdem fühlt er sich weiterhin berufen, als Vorstand aufzutreten und die […]
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